Für die Ausführung von Werksleistungen gelten folgende Bedingungen:
Allgemeines:
Die Fa. QS-Röser führt die ihr übertragenen Arbeiten als Werksunternehmer im Sinne des § 831 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus.
Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die AGB´s der Fa. QS-RÖSER an. Diese Bedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen sind bei Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren. Ohne eine solche zusätzliche Vereinbarung werden diese entgegenstehenden Bedingungen durch die QS-Röser nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Zustandekommen des Vertrages und Vergütung:
Der Werksvertrag kommt mit der Auftragserteilung des von Fa. QS-Röser vorbereiteten Auftragserteilungs- formulars mit der Unterschrift des Bestellers und der Zustellung des Auftrages per Mail bzw. Fax zustande.
Angaben über die Anzahl der zum Auftrag einzusetzenden Mitarbeiter können im Einzelfall nicht berücksichtigt werden. Wird ein Auftrag aufgrund der Dringlichkeit zunächst telefonisch erteilt, besteht die Pflicht der schriftlichen Nachreichung des Auftrages mit den oben beschriebenen Bedingungen.
Lieferverzögerungen:
Die Fa. QS-Röser verpflichtet sich, die ihr übertragenen Werksleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Absprache fristgerecht auszuführen. Für die nicht im geschäftlichen Einflussbereich der Fa. QS-Röser liegenden Verzögerungen hat diese nicht einzustehen. Auch für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt besteht für Fa. QS-Röser keine Ersatzpflicht.
Vergütung:
Die Fa. QS-Röser berechnet dem Auftraggeber die Vergütung nach der Maßgabe der vertraglichen Absprache, wobei der Auftraggeber mangels einer anderweitigen Absprache eine Berechnung erhält, in der der Materialverbrauch und die Verwendung von Werkzeugen sowie Fahrtkosten in einer separaten Auflistung beschrieben und in der Berechnung integriert sind. Der Vergütungsumfang beginnt mit der Anfahrt vom Firmensitz der Fa. QS-Röser und endet mit dem Rückkehrzeitpunkt. Pausenzeiten sind vollumfänglich zu den Arbeitszeiten mit zu vergüten.
Zwischenrechnung:
Die Fa. QS-Röser behält sich vor, nicht vollständig abgeschlossene Arbeiten in Rechnung zu stellen, sofern sie den zeitlichen Umfang von einer Woche überschreiten sollten.
Zahlungsverzug:
Wenn nicht anders vereinbart werden Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach der ersten schriftlichen Erinnerung besteht Zahlungsverzug. Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Fa. QS-Röser weitergehende Arbeiten einstellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung im vollen Umfang nachgekommen ist. Die Fa. QS-Röser behält sich vor, im Zuge der Zahlungserinnerung Gebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für beide Parteien ist Dresden.
Anschrift der Firma:
QS-RÖSER Qualitätsmanagement, Inh. Heiko Röser | Leubener Str. 17 | 01279 Dresden | e-Mail: info@qs-roeser.com
Stand: 01.01.2019